#1 Geltungsbereich
1.1. Die szenario-zwei OG (im Folgenden „szenario-zwei“ genannt) schließt Verträge und erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der geltenden Fassung. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit szenario-zwei und einem Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Klient“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, Abweichungen von den szenario-zwei AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von szenario-zwei ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Klienten durch szenario-zwei bedarf es nicht.
1.3. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die gegenständlichen AGB als akzeptiert und ist die jeweils gültige Fassung unter der URL https://www.szenario-zwei.com/agb/ abrufbar.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden per E-Mail bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Der Verbraucher wird vor Beginn der Frist für die ausdrückliche Erklärung auf dieses bei für ihn nachteiligen Änderungen bestehende Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hingewiesen. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen der AGB, hat szenario-zwei das Recht das Vertragsverhältnis zum Ende des Monats, das der Änderung der AGB folgt, zu kündigen und zu beenden. In dieser Kündigungsfrist konsumierte „Sessions“ bleiben von der Änderung unberührt. Nicht konsumierte bereits bezahlte Sessions werden in voller Höhe rückerstattet.
1.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer rechtsunwirksamen Bestimmung gilt das als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Diese Regelung gilt entsprechend, falls diese Bestimmungen eine Lücke aufweisen, oder sich einzelne Bestimmungen als nicht durchführbar erweisen sollten.
1.6. Personenbezogene Bezeichnungen in diesen AGB gelten jeweils für alle Geschlechter gleichermaßen.
#2 Zustandekommen des Vertrags
2.1. szenario-zwei stellt für einen vom Auftraggeber gewünschten Coaching-Auftrag ein unverbindliches Angebot. Sofern der Auftraggeber dem Angebot binnen 14 Tagen zugestimmt hat und szenario-zwei eine schriftliche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber zugeschickt hat, gilt der Vertrag als geschlossen.
2.2 Werden Coaching Sessions bzw E-Mail-Coaching-Pakete über Digistore24 GmbH gebucht, so gelten für das Zustandekommen des Vertrags die AGB der Digistore24 GmbH sowie ergänzend die AGB von szenario-zwei in der jeweils aktuellen Fassung mit der Maßgabe, dass für in Österreich ansässige Verbraucher und Unternehmer, die Coaching Sessions bzw E-Mail-Coaching-Pakete über Digistore24 GmbH buchen, in Bezug auf Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl ausschließlich die Bestimmungen der AGB von szenario-zwei (# 17) gelten.
#3 Umfang der Leistungen im Rahmen des Coachings
3.1. Jeder Auftrag besteht aus einer oder mehreren Coaching-Sessions und/oder Coaching-E-Mails, die der Auftraggeber von szenario-zwei erhält. Der Umfang jedes einzelnen Auftrages wird individuell vertraglich festgelegt bzw besteht, bei der Buchung über die Digistore24 GmbH, aus einer vorgegebenen Anzahl an Coaching-Sessions bzw E-Mail-Coachings (zB einzelne Coaching-Session oder „3er-Block“).
3.2. szenario-zwei sorgt unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dafür, die zur bestmöglichen Durchführung des jeweiligen Coaching-Auftrags qualifizierte Person (im Folgenden: „Coach“) zur Verfügung zu stellen.
3.3. Der Auftraggeber kann seinen Wunsch hinsichtlich der Person des Coachs äußern, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Wahl der Person des Coachs. szenario-zwei behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen – nach bestem Wissen und Gewissen – einen Wechsel der Person des Coachs vorzunehmen.
3.4. Das Coaching erfordert die aktive Mitarbeit (siehe #5 Pflichten des Klienten) des Auftraggebers, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch die Abänderung der Methode und des Ziels im Laufe der Sitzungen unterliegen der Entscheidung des Coaches.
3.5. Der Coaching-Auftrag ist so konzipiert, dass die darin enthaltenen Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails in einem Abstand von maximal 4 Wochen konsumiert werden, um die vereinbarten Ziele erreichbar zu machen. Bei Ausdehnung dieser Abstände zwischen zwei Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails von mehr als 8 Wochen behält sich szenario-zwei das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
3.6. Bereits bezahlte nicht konsumierte Coaching Sessions bzw Coaching-E-Mails verfallen bei Unternehmern 1 Jahr und bei Verbrauchern 5 Jahre nach Vertragsabschluss und können nicht rückerstattet werden, sofern nicht wichtige Gründe dafür vom Auftraggeber nachgewiesen werden können.
#4 Pflichten szenario-zwei
4.1. szenario-zwei verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem individuell vereinbarten Auftrag bzw dessen Bestätigung (siehe 2.1. iVm 3.1) oder dem über die Digistore24 GmbH gebuchten Paket.
4.2. Weiters verpflichtet sich szenario-zwei zur gewissenhaften Beratung des Vertragspartners und sorgfältigen Auswahl des Coachs für die jeweilige Sitzung.
4.3. Geschuldet ist ein redliches Bemühen nach bestem Wissen und Gewissen unter fachgemäßer Anwendung der Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Coachs. Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass für den Auftraggeber subjektiv erwartbare Erfolge auch eintreten.
4.4. Nicht geschuldet ist ein bestimmter Erfolg / vereinbartes Ziel. szenario-zwei behält ihren Anspruch auf Bezahlung, wenn der erwünschte Erfolg / das vereinbarte Ziel ausbleibt.
4.5. Der Coach ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Auftraggeber den Coach ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Coach aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über das Ende des Coaching-Auftrags hinaus.
4.6. Sollte die Coaching-Leistung von mehreren Coaches von szenario-zwei durchgeführt werden, so sind die den Auftraggeber betreuenden Coaches untereinander von der Verschwiegenheit gegenüber dem Auftraggeber befreit, jedoch gegenüber Dritten der Verschwiegenheit verpflichtet.
#5 Pflichten des Klienten
5.1. Der Auftraggeber handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Coaching-Sessions und bei der Umsetzung der in den Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails vorgeschlagenen Hinweisen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Der Klient nimmt zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass der Coach im Rahmen der Coaching-Sessions und insbesondere Coaching-E-Mails mit Ausnahme der Bestimmungen in #12 keine Verantwortung für die Umsetzung der vorgeschlagenen Hinweise übernimmt.
5.2. Um ein effektives Coaching erstellen und führen zu können, braucht szenario-zwei bestimmte Informationen, um einschätzen zu können, welches Unterstützungsangebot für den Klienten sinnvoll ist. Sämtliche Informationen werden vom Auftraggeber wahrheitsgemäß, vollständig und freiwillig zur Verfügung gestellt. Insbesondere dient die Zeit vor bis einschließlich der ersten Coaching Session bzw des ersten Coaching-E-Mails dazu, sämtliche für das Ziel relevante Informationen dem Coach mitzuteilen.
5.3. Der Auftraggeber stimmt mit Auftragserteilung der Annahme von szenario-zwei zu bzw nach der Buchung über die Digistore24 GmbH zu, dass er sich in einer körperlich und geistig gesunden Verfassung befindet und das Mindestalter, um ein Coaching bei szenario-zwei in Anspruch nehmen zu können, von 18 Jahren erreicht hat. Betreffend letzteres hat szenario-zwei das Recht einen Ausweis zu verlangen, um sich davon zu überzeugen.
5.4. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Informationen des Klienten kann szenario-zwei davon ausgehen, dass der Klient weder Medikamente einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Coaching-Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen.
5.5. szenario-zwei behält sich das Recht vor, bei Verschweigen von Informationen gemäß 5.2 oder Eintreten von dem Coachingprozess entgegenstehenden Verhaltensweisen oder Gründen gemäß 5.4 das Coachingprogramm abzubrechen. Der Anspruch auf das vereinbarte Honorar auch der übrigen Sessions bleibt davon unberührt, sofern den Klienten ein Verschulden trifft.
5.6. Das Coaching ist kein Ersatz für etwaige medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
5.7. Darüber hinaus wird festgehalten, dass alle von szenario-zwei zur Verfügung gestellten Coaches nicht qualifiziert und im Rahmen des gegenständlichen Auftrags auch nicht befugt sind, medizinische oder psychologische/klinische Diagnosen wie beispielsweise Depressionen, Burn-Out, Borderline-Syndrom etc., zu erstellen. Darunter fallen sämtliche einen Krankheitswert erreichende Zustände der Klienten. In diesem Fall wird dem Auftraggeber geraten, einen Arzt aufzusuchen, wobei den Coach bzw. szenario-zwei keine Anregungspflicht bzw. Aufklärungspflicht trifft.
5.8. Der Auftraggeber wird den Coach bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren. Der Klient wird alle dafür nötigen Unterlagen von selbst ansprechen und vorlegen. Punkt 5.4. bleibt davon unberührt.
#6 Ziele und Ende des Coachings
6.1. Ziele, Umfang, Zeitraum und Leistungen des konkreten Coaching-Auftrags werden zwischen szenario-zwei und dem Auftraggeber individuell vereinbart bzw sind über das durch die Digistore24 GmbH verkaufte Paket festgelegt.
6.2. Ein Coaching-Auftrag besteht aus einer bestimmten Anzahl von Coaching-Sessions à 50 Minuten und/oder aus ein oder mehreren Coaching-E-Mails. Kürzere oder längere Coaching-Sessions können individuell vereinbart werden. Eine Kombination aus Coaching-Sessions und Coaching-E-Mails ist ebenfalls möglich und kann individuell vereinbart werden.
6.3. Die einzelnen Coaching-Sessions enden im vereinbarten Zeitpunkt. Die Coaching-E-Mails gelten mit dem Erhalt desselben als erfüllt. Der teilbare Vertrag gilt in diesem Zeitpunkt für diesen Teil als erfüllt.
6.4. Der Coaching-Auftrag endet mit der letzten der vereinbarten Coaching-Session bzw dem letzten Coaching-E-Mail. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der letzten Session an diesem Tag, wodurch auch der Coaching-Auftrag als erfüllt gilt.
6.5. Voneinander unabhängig sind vereinbarte Ziele und das Ausmaß an vereinbarten Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails. Erreichte Ziele vor Ablauf der vereinbarten Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails berühren den Vertrag nicht. Ob das vereinbarte Ziel erreicht wurde, beurteilt der jeweilige Coach nach bestem Wissen und Gewissen.
#7a Ort und Zeit der Leistungserbringung für die Coaching-Sessions
7a.1. Ort und Zeit der Leistungserbringung wird im Falle der Coaching-Sessions individuell schriftlich vereinbart. Die Leistung wird online mit geeigneten Video-Tools (Zoom, Skype, WhatsApp, usw.) erbracht oder in von szenario-zwei zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
7a.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen dem Coach und dem Auftraggeber vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten online mit einem dafür geeigneten Video-Tool (Zoom, Skype, usw.) statt. Es obliegt dem Auftraggeber, einen für das Coaching förderlichen Ort aufzusuchen, wo der Auftraggeber ungestört sein kann, sodass der maximale Erfolg des Coachings sichergestellt werden kann. Um eine möglichst konstruktive Atmosphäre zu schaffen, erscheint der Auftraggeber zu den Coaching-Sessions nüchtern, drogenfrei und angezogen.
7a.3. Überdies kümmert sich der Auftraggeber um eine ausreichend schnelle Internet-Verbindung. Sollten mangelnde technische Voraussetzungen die laufende Session unterbrechen, so begründet dies keinen Anspruch auf Verlängerung der jeweiligen Session, sofern szenario-zwei kein Verschulden trifft.
7a.4. Wenn das Coaching in von szenario-zwei zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stattfindet, sorgt der Coach für eine Atmosphäre, die einen ungestörten und förderlichen Coaching-Prozess ermöglicht.
7a.5. Die zwischen Coach und Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termine für eine Coaching-Session sind verbindlich und vom Auftraggeber einzuhalten.
7a.6. Sollte der Auftraggeber den Termin für eine vereinbarte Coaching-Session nicht einhalten können, so hat er dies bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Coaching-Session dem Coach mitzuteilen. Innerhalb dieser 24 Stunden ist keine kostenlose Verschiebung möglich.
7a.7. Vereinbarte Coaching-Sessions, die nicht innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Coaching-Session abgesagt werden, gelten als stattgefunden und können nicht „nachgeholt“ werden.
7a.8. Sollte der Coach zur jeweiligen Coaching-Session anreisen müssen, so ist eine kostenfreie Stornierung bis 5 Tage vor Beginn der Coaching-Session möglich, ansonsten gilt die Coaching-Session als stattgefunden. Zusätzlich werden etwaige bereits angefallene und nicht stornierbare Reisekosten verrechnet.
7a.9. Erscheint der Auftraggeber bis zu 15 Minuten zu spät zu einer vereinbarten Coaching-Session, so besteht kein Anspruch darauf, die versäumte Zeit nachzuholen. Die Coaching-Session wird für die restliche vereinbarte Dauer abgehalten und gilt diesfalls als zur Gänze stattgefunden und ist zur Gänze zu bezahlen. Erscheint der Auftraggeber zur vereinbarten Coaching-Session später als 15 Minuten, besteht keine Wartepflicht des Coaches und wird die Coaching-Session nicht abgehalten und gilt als zur Gänze stattgefunden und ist zur Gänze zu bezahlen. Es besteht diesfalls kein Anspruch darauf die versäumte Zeit oder die restliche Zeit in der begonnenen Session oder in der Zukunft nachzuholen. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so gilt er dennoch als stattgefunden.
7a.10. Sollte der Coach eine Coaching-Session aufgrund einer Verhinderung oder aufgrund von Notfällen oder anderen Verpflichtungen absagen müssen, so wird der Coach dies dem Auftraggeber ehestmöglich mitteilen und dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatz-Termin anbieten.
7a.11. Ein Anspruch, bereits bezahlte und vom Coach abgesagte Coaching-Sessions, für die ein Ersatztermin angeboten wird, zurückzufordern, besteht nicht. Etwaige Schäden und Kosten des Klienten, die sich aus der Absage des Coaches ergeben, werden vom Coach nicht ersetzt.
#7b Ort und Zeit der Leistungserbringung (E-Mail-Coaching)
7b.1. Für die Formulierung seiner Anliegen und Fragen wird dem Auftraggeber von szenario-zwei ein Online-Coaching-Formular zur Verfügung gestellt. Jedes abgeschickte Online-Formular seitens des Auftraggebers wird von szenario-zwei beantwortet. Jede solche Antwort zählt als ein eigenes Coaching-E-Mail.
7b.2. Die Zeitspanne, bis der Auftraggeber die Antwort als Coaching-E-Mail erhält, beträgt 72 Stunden, sofern nichts anderes individuell vereinbart wird. Wenn der Auftraggeber das Online-Formular beispielsweise am 10.3. um 15 Uhr abschickt, dann erhält er vom Coach bis spätestens 13.3. um 15 Uhr die Coaching-Antwort. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass er auf seine dem Coach bekanntgegebene E-Mailadresse uneingeschränkt Zugriff hat und die E-Mails vom Coach auch empfangen kann (beispielsweise ausreichend Speicherplatz im E-Mail-Postfach usw).
7b.3. Für das E-Mail-Coaching wird von szenario-zwei ein geeignetes Online-Formular bereitgestellt. Die Antwort von szenario-zwei erfolgt als E-Mail an den Auftraggeber. Weitere E-Mails (zB E-Mails mit Anhängen wie Bildern oder Chatverläufen oder Aufforderungen wie „Schreib mir nur ganz kurz“) seitens des Auftraggebers außerhalb des bereitgestellten Online-Formulars sind nicht im Umfang eines individuell vereinbarten oder über die Digistore24 GmbH gebuchten E-Mail-Coaching-Paketes enthalten und können vom Coach nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht beantwortet.
7b.4. Der Auftraggeber achtet auf korrektes Standarddeutsch, korrekte Rechtschreibung, Leerzeichen zwischen den Wörtern und Satzzeichen sowie eine gut leserliche Form seiner im Online-Formular abgegebenen Informationen. Insbesondere ist das Austauschen von Leerzeichen durch Punkte, Bindestriche usw („wie.in.diesem.Beispiel.hier“) NICHT zulässig. Im Anlassfall gilt die entsprechende Anfrage als nicht angenommen und der Coach wird den Auftraggeber bitten, seine Ausführungen dahingehend zu überarbeiten und das Online-Formular nochmals mit der überarbeiteten Ausführung abzuschicken. Erst die überarbeitete Anfrage über das Online-Formular dient als Basis für die folgende Coaching-Antwort.
7b.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung seiner Anfrage via E-Mail-Coaching nur situationsbezogen erfolgen kann. Das bedeutet, dass vom Coach nur aktuelle, konkret formulierte Sachverhalte bearbeitet werden können. Rein spekulative Strategien für etwaige zukünftige, nicht vorhersehbare Szenarien und Fälle beispielsweise oder sonst unklar definierte Anfragen können nicht bearbeitet werden. Der Coach wird den Auftraggeber im Anlassfall entweder ersuchen, seine Ausführungen dahingehend zu überarbeiten und gegebenenfalls die Anfrage bzw den Sachverhalt zu konkretisieren.
7b.6. Sollte der Coach aufgrund einer Verhinderung oder aufgrund von Notfällen oder anderen Verpflichtungen ein Coaching-E-Mail nicht innerhalb der vereinbarten Zeitspanne dem Auftraggeber übermitteln können, so wird der Coach dies dem Auftraggeber ehestmöglich mitteilen und das Coaching-E-Mail ehestmöglich nachliefern.
7b.7. Ein Anspruch, bereits bezahlte und vom Coach nicht in der vereinbarten Zeitspanne, jedoch zu einem angebotenen Ersatztermin übermittelte Coaching-E-Mails zurückzufordern, besteht nicht. Etwaige Schäden und Kosten des Klienten, die sich aus der Absage des Coaches ergeben, werden vom Coach nicht ersetzt.
#8 Honorar
8.1. Bei individueller Vereinbarung: Stundensatz und Anzahl der Coaching-Sessions bzw Preis pro E-Mail und Anzahl Coaching-E-Mails werden zwischen Auftraggeber und szenario-zwei vor Beginn des Coaching-Auftrags individuell vereinbart. Aus Stundensatz (à 50 Minuten), Preis pro E-Mail, Anzahl der Coaching-Sessions und Anzahl der Coaching-E-Mails ergibt sich anschließend ein Gesamtpreis.
8.2. Wenn der Coach zur Coaching-Session anreisen muss, werden Reisekosten zusätzlich zum vereinbarten Pauschalpreis verrechnet.
8.3. Sofern keine Coaching-E-Mails ausdrücklich als Teil des Coaching-Auftrags vereinbart sind, besteht kein Anspruch auf ein Coaching oder sonstige Beratungsleistung per E-Mail oder ähnlichen Kommunikationskanälen (WhatsApp, Skype, usw.) außerhalb der jeweiligen Coaching-Sessions.
8.4. Für vom Auftraggeber gewünschte zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht – mangels gesonderter Vereinbarung – ebenso Anspruch auf angemessenes Entgelt.
#9 Zahlungsbedingungen
9.1. Bei Buchung über die Digistore24 GmbH sind die Zahlungsmethoden inklusive Zahlungsfristen im Zuge der Buchung auswählbar und ersichtlich und es erfolgt die Zahlungsabwicklung über diese.
9.2. Ansonsten, nämlich bei individueller Vereinbarung, entsteht der Honoraranspruch von szenario-zwei für jede einzelne Coaching-Session, sobald diese erbracht wurde bzw. für jedes einzelne Coaching E-Mail, sobald dieses dem Auftraggeber übermittelt wurde. Anderes gilt für gebuchte Coaching-Pakete (bestehend aus 3 oder mehr einzelnen Coaching Sessions oder E-Mails), hier entsteht der Honoraranspruch sofort und das vereinbarte Honorar ist per Überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang vollständig zu begleichen.
9.3 Bei individueller Vereinbarung wird die Rechnung gemeinsam mit der Auftragsbestätigung an die vom Klienten bekanntgegebene E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Bei individueller Vereinbarung ist der vereinbarte Gesamtpreis ist auf das Konto von szenario-zwei, welches auf der jeweiligen Rechnung angegeben ist, per Überweisung binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu begleichen. Die Rechnung wird an die vom Klienten bekanntgegebene E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt und gilt mit Absendung als eingegangen. Mit Bekanntgabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Kunde ausdrücklich dazu bereit, von szenario-zwei auf elektronischem Wege übermittelte Rechnungen und gegebenenfalls Mahnschreiben zu akzeptieren.
9.4. Eine Ratenzahlung kann zwischen szenario-zwei und dem Auftraggeber vereinbart werden. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich szenario-zwei für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust siehe #10).
9.5. Bei Zahlungsverzug ist szenario-zwei berechtigt Mahnschreiben zu versenden und dafür einen Betrag in der Höhe von EUR 15,00 pro Mahnschreiben zu verrechnen. Weiters schuldet der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von 18 % p.a., das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag, ein iSd KSchG als Verbraucher anzusehender Auftraggeber Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4 % p.a..
9.6. Sollte die Bezahlung auch nach insgesamt zwei Mahnschreiben nicht erfolgen, so ist der Coach berechtigt, die Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu beantragen. Etwaige in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung auflaufende Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
9.7. Der Coach behält sich vor, den Coaching-Auftrag zu unterbrechen, sofern die Rechnung nicht innerhalb der genannten Frist bezahlt wurde.
9.8. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von szenario-zwei mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt dieser Aufrechnungsausschluss nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von szenario-zwei oder Gegenforderungen des Verbrauchers, die im rechtlichen Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, die gerichtlich festgestellt oder von szenario-zwei anerkannt wurden.
#10 Terminsverlust
für Unternehmer
10.1. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
für Verbraucher
10.2. Für Verbraucher gilt, dass im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung erst Terminsverlust eintritt, wenn der szenario-zwei selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Auftraggebers seit mindestens sechs Wochen fällig ist, sowie der szenario-zwei den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
#11 Gewährleistung
für Unternehmer:
11.1. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die von szenario-zwei erbrachten Leistungen nicht dem individuell Vereinbarten entspricht. Bloß das Nichterreichen von Zielen stellt keinen Mangel dar. Geschuldet ist ein redliches Bemühen (siehe Punkt 4.3.)
11.2. Sollten Abweichungen aus Sicht des Coaches notwendig sein, so behält er sich ein entsprechendes vom Vertrag leicht abweichendes Vorgehen ausdrücklich vor. Eine dahingehende Information erfolgt an den Auftraggeber. Besteht der Auftraggeber auf die ursprüngliche Vorgehensweise, so kommt der Coach mit dieser Information seiner Prüf- und Hinweispflicht nach.
11.3. Mängel, die der Auftraggeber nach Erbringung der Dienstleistung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ende der jeweiligen Session szenario-zwei schriftlich anzuzeigen. Wird eine „Mängelrüge“ nicht rechtzeitig erhoben, gilt der (Teil-)Vertrag als erfüllt.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber dem Auftraggeber 12 Monate ab Leistungserbringung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
11.5. szenario-zwei ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Nachholung der Session bzw des Coaching-E-Mails, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
11.6. Erbringt szenario-zwei aus Kulanz weitere Leistungen so stellt dies stellen dies kein Anerkenntnis dar und/oder begründet keinen (weiteren) Gewährleistungsanspruch.
für Verbraucher:
11.7. Für Auftraggeber, die als Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes szenario-zwei gegenüberstehen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§ 922 ABGB bis § 933 ABGB).
11.8. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die von szenario-zwei erbrachten Leistungen nicht dem individuell Vereinbarten entspricht. Bloß das Nichterreichen von Zielen stellt keinen Mangel dar. Geschuldet ist ein redliches Bemühen (siehe Punkt 4.3.)
11.9. Sollten Abweichungen aus Sicht von szenario-zwei notwendig sein, so behält sie sich ein entsprechendes vom Vertrag leicht abweichendes Vorgehen ausdrücklich vor. Eine dahingehende Information erfolgt an den Auftraggeber. Besteht der Auftraggeber auf die ursprüngliche Vorgehensweise, so kommt szenario-zwei mit dieser Information der Prüf- und Hinweispflicht nach.
11.10. Erbringt szenario-zwei aus Kulanz weitere Leistungen so stellt dies stellen dies kein Anerkenntnis dar und/oder begründet keinen (weiteren) Gewährleistungsanspruch.
11.11. Nach Kenntnis eines Mangels kann auf die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung schriftlich verzichtet werden.
#12 Haftung
12.1. Sämtliche Maßnahmen, die der Auftraggeber aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich. Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters.
für Unternehmer:
12.2. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet szenario-zwei bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet szenario-zwei ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger.
12.3. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.
12.4. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet szenario-zwei nicht.
(1) Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Coaches, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Auftraggeber – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Auftraggeber – zufügen.
für Verbraucher:
12.5. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.6. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet szenario-zwei ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger.
#13 Rücktrittsrechtsbelehrung gemäß §§ 3ff KSchG und §§ 11ff FAGG
13.1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vertragsabschluss (siehe Punkt 2.1.) zu laufen, sofern nicht ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht verzichtet wurde.
13.2. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber [Namen, Anschrift, Telefonnummer, Fax-nummer, E-Mail-Adresse] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Telefon, Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
13.3. Für die Erklärung des Widerrufs stellt der szenario-zwei dieses Online-Formular zur Verfügung, dessen Erhalt von szenario-zwei bestätigt wird.
13.4. Wenn der Auftraggeber von diesem Vertrag zurücktritt, hat szenario-zwei alle Zahlungen, die szenario-zwei vom Auftraggeber bezüglich des jeweiligen Coaching-Auftrags erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei szenario-zwei eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird szenario-zwei dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird szenario-zwei dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
13.5. Wurde zum Rücktrittszeitpunkt die Dienstleistung bereits vollständig erbracht oder wurde auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen, besteht kein Recht mehr auf Rücktritt. Weiters entfällt das Rücktrittsrecht bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert sind, wenn mit der Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und seiner Kenntnisnahme, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist begonnen wurde.
13.6. Für Coaching-Sessions: Die vollständige Leistungserbringung erfolgt in (teilbaren) Sessions, sodass ein Rücktritt nach einer erfolgten Session, nur noch von den restlichen Sessions erfolgen kann, sofern der Auftraggeber nicht ohnehin auf sein Rücktrittsrecht verzichtet hat. Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Coaching-Auftrag während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber die bereits in Anspruch genommenen Coaching-Sessions anteilig zum Gesamtumfang des vertraglich vorgesehenen Umfangs des Coaching-Auftrags zu bezahlen.
13.6. Für E-Mail-Coaching: Die vollständige Leistungserbringung erfolgt in (unteilbaren) Coaching-E-Mails, sodass ein Rücktritt nach einem erhaltenen Coaching-E-Mail, nur noch von den restlichen Coaching-E-Mails erfolgen kann, sofern der Auftraggeber nicht ohnehin auf sein Rücktrittsrecht verzichtet hat. Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Coaching-Auftrag während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber die bereits in Anspruch genommenen Coaching-E-Mails anteilig zum Gesamtumfang des vertraglich vorgesehenen Umfangs des Coaching-Auftrags zu bezahlen.
#14 Stornierungsmöglichkeit des Vertrages
14.1. szenario-zwei behält sich das Recht vor,
- bei Verschweigen oder wahrheitswidriger Mitteilung von coachingrelevanten Informationen,
- bei Umständen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat
- sofern zwischen zwei Coaching-Sessions mehr als 8 Wochen liegen und nach Aufforderung kein Termin vereinbart wird,
- sofern zwischen zwei Coaching-E-Mails mehr als 8 Wochen liegen und nach Aufforderung das Online-Formular nicht abgeschickt wird,
- bei katastrophen-, pandemie-, oder epidemiebedingten Arbeitsausfällen oder Betriebseinschränkungen von szenario-zwei,
den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
14.2. Der Auftraggeber kann aus einem Rücktritt nach 14.1 keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall entsprechend zu vergüten. Bereits bezahlte und noch nicht in Anspruch genommene Coaching-Sessions werden anteilsmäßig und ohne Stornogebühr zurückerstattet.
14.3. Für den Fall, dass die vereinbarten Ziele bereits vor der Erfüllung aller Teilverträge (= Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails) erreicht wurden und kein Bedarf mehr an den restlichen Sessions besteht so hat der Auftraggeber die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Coach neue Ziele für die übrigen Sessions zu vereinbaren, oder die ausstehenden Sessions gegen eine Stornogebühr (Punkt 14.4) zu stornieren. Die Beurteilung, ob die Ziele erfüllt wurden, obliegt dem jeweiligen Coach nach bestem Wissen und Gewissen.
14.4. Im Falle einer durch den Auftraggeber erfolgten Stornierung des gesamten Vertrages oder aber nur Teile davon werden nur die noch ausstehenden Coaching-Sessions bzw Coaching-E-Mails zurückerstattet und stellt szenario-zwei 25% des rückzuerstattenden Betrages als Stornogebühr in Rechnung.
#15 Urheberrecht
15.1. Alle im Rahmen des Coachings vom Coach zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nur im Rahmen des Coachings verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Unterlagen, die im Rahmen des Coachings zur Verfügung gestellt werden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Im Falle Zuwiderhandelns behält sich szenario-zwei vor, neben einer angemessenen Vergütung auch weitere Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadenersatz (gerichtlich) geltend zu machen.
15.2. Coaching-Sessions dürfen weder als Audio noch als Video aufgenommen werden.
15.3. Coaching-E-Mails dürfen ohne vorherige Zustimmung von szenario-zwei sei es in Auszügen oder als Ganzes nicht weiterverbreitet oder öffentlich gemacht werden.
#16 Formerfordernis
16.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
#17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Für die vertragliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart.
17.2. Erfüllungsort gegenüber Unternehmern ist der Sitz von szenario-zwei, sohin Wien.
17.3. Die Auftraggeber vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von szenario-zwei in Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
17.4. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Ist eine Vertragspartei Verbraucher, gilt diese Rechtswahlklausel mit der Maßgabe, dass der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.